Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden Privathaftpflicht, mitunter auch durch eine Haushaftpflicht, abgedeckt sein.
Bei Betrieben von der Betriebshaftpflichtversicherung.
Veranstalter haben die Möglichkeit, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Setzen Sie sich insoweit in Ihrem eigenen Interesse mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
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